Zimmerwohnungen im Betrage von Fr. 950.-- in Rechnung gestellt. Mit Eingabe vom 29.2.2008 liess … gegen diese Rechnungsstellung Einsprache erheben mit dem Antrag, die veranlagte Gästetaxe von Fr. 950.-- auf Fr. 480.-- , evtl. auf Fr. 550.-- zu reduzieren. Mit Entscheid vom 19.3.2008 wies der Gemeindevorstand die Einsprache, soweit er darauf eintrat, ab und verpflichtete …, die am 17.1.2008 unter dem Titel „Pauschale für nicht bewirtschaftete Wohnungen“ im Betrage von Fr. 950.-- in Rechnung gestellte Gästetaxe innert Frist zu bezahlen.