1. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26.10.2007 hatten die Stimmbürger das Gesetz über die Gäste- und Tourismusförderungstaxen (Tourismusgesetz) erlassen, welches am 22.1.2008 von der Regierung uneingeschränkt genehmigt wurde. Mit diesem Tourismusgesetz war eine obligatorische Wohnungspauschale für Gästetaxen eingeführt worden. In Anwendung dieser Regelung wurde den Eheleuten …, welche in … die 3- Zimmerferienwohnung besitzen, die Jahrespauschale für 3 - 3 ½- Zimmerwohnungen im Betrage von Fr. 950.-- in Rechnung gestellt.