Da … Grundeigentümer einer Liegenschaft sei, habe er Anspruch auf eine Jahresbewilligung. Abklärungen hätten ergeben, dass er in den Jahren 2003 bis 2007 weder eine Jahresbewilligung noch eine Tagesbewilligung gelöst habe. Er habe den Alpweg immer ohne Bezahlung der Gebühr befahren. Daher sei es auch gerechtfertigt, … rückwirkend für die letzten fünf Jahre die Jahresgebühr in Rechnung zu stellen. Allerdings werde die Gebühr um die Hälfte auf Fr. 75.-- pro Jahr reduziert.