Der Telefonnotiz vom 16. April 2007 ist zu entnehmen, dass … der Gemeinde am 5. April 2007 mitteilte, er habe den Alpweg befahren, weil er für … im … das Vieh gefüttert habe. Er sei nicht bereit hierfür eine Gebühr zu bezahlen; diese müsse von … bezahlt werden. Er werde mit … Kontakt aufnehmen, damit dieser schriftlich Bescheid gebe. In gleicher Weise äusserte sich … im Telefongespräch vom 19. September 2007 gegenüber der Gemeinde. Er habe … beim Heuen geholfen und ihn aufgefordert, der Gemeinde dies mitzuteilen sowie die Gebühr zu bezahlen.