c) Am 4. April 2007 bzw. 29. August 2007 wurde …, welcher … bei der Bearbeitung des Landwirtschaftsbetriebes unterstützte, von der Gemeinde vorgeworfen, dass er am 2. Februar 2007 bzw. 20. Juli 2007 mit dem auf seinen Namen lautenden Fahrzeug mit dem Kontrollschild GR … ohne Bewilligung den … Alpweg befahren habe. Auch ihm wurde das rechtliche Gehör gewährt und eine Frist für eine allfällige Stellungnahme angesetzt. Der Telefonnotiz vom 16. April 2007 ist zu entnehmen, dass … der Gemeinde am 5. April 2007 mitteilte, er habe den Alpweg befahren, weil er für … im … das Vieh gefüttert habe.