Demgegenüber dient der Schadenersatz der Wiedergutmachung einer Vermögenseinbusse mittels wertmässiger Wiederherstellung des wirtschaftlichen Zustands vor dem schädigenden Ereignis. Schadenersatzleistungen stellen – von hier nicht näher interessierenden Ausnahmen abgesehen – nach dem Nettoprinzip grundsätzlich kein steuerbares Einkommen dar. 3. a)