In der Folge machten die Steuerpflichtigen geltend, dass an ihrer Liegenschaft aufgrund der falschen Auslegung des Baugesetzes durch die Gemeinde … zugunsten der EG … eine Wertverminderung von schätzungsweise mindestens Fr. 150'000.-- entstanden sei, welche die erhaltene Entschädigung bei weitem übersteige. Am 12. Dezember 2007 erliess die Steuerverwaltung die definitiven Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Gemeindesteuer 2006 sowie für die direkte Bundessteuer 2006.