4. Die Gemeinde beantragte in ihren auf Deutsch und Rätoromanisch abgefassten Vernehmlassungen Abweisung der Beschwerden. Gegenstand des Einleitungsbeschlusses sei nur die Festlegung des Beitraggebietes und der Kostenanteile, während der Landerwerb in einem separaten Verfahren zu regeln sei. Eine Verbreiterung der Strassen stehe heute nicht zur Diskussion. Vorliegend stehe alles im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserversorgung, welche allein durch die Gemeinde bezahlt werde. Daneben würden gleichzeitig die bestehenden Strassen den heutigen Bedürfnissen angepasst und neu geteert.