2. Dagegen erhoben die Eheleute … am 6. Februar 2008 Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den Eigenmietwert für die Liegenschaft in … auf Fr. 42'000.-- herabzusetzen. Die Beschwerdeführer machen geltend, eine Vermietung ihrer Liegenschaft in … zum geschätzten Wert von Fr. 68‘880.-- erscheine nach ihren Abklärungen als ausgeschlossen.