Dienst nicht einfach als Nachholdienst für den im Herbst 2006 versäumten Dienst (ab 09.10.2006: 19 Tage) anzurechnen. Wie dem seit der Armee XXI (2004) eingeführten und gültigen „Systemwechsel“ für die Anrechenbarkeit von Dienstpflichtleistungen zu entnehmen ist, ist eine der wesentlichen Änderungen (im Vergleich zur „Armee 61 bzw. Armee 95“) gerade darin zu erblicken, dass vom bisherigen 2-Jahresrhytmus auf den 1-Jahresrhytmus gewechselt wurde, um so die Gesamtdienstpflicht für die Soldaten zu straffen bzw. zu verkürzen (neu 260 Tage; früher 300 Tage). In diesem Sinne bestimmt Art.