Vielmehr müsse die alljährliche Dienstpflicht bis der Erfüllung der „Gesamtdienstpflicht“ geleistet werden; bei fehlenden Diensttagen müsste dann die Anrechnung in der Reihenfolge der noch nicht geleisteten ADF erfolgen (Nachrücken). Der im Januar 2007 beim Kdo AZH absolvierte Militärdienst habe deshalb nur den ordentlichen Pflichtdienst 2007 berührt. Konsequenterweise sei in der PISA- Kontrolle die Dienstleistung 2007 daher auch nicht als ersatzbefreite Nachholung des im Herbst 2006 unbestritten nicht absolvierten ADF ausgewiesen worden. Die erhobene Ersatzabgabe sei deshalb rechtens.