Steuerverwaltung jener Darstellung (ADF 2006 bereits anfangs 2007 nachgeholt) entgegen, dass mit der Reform und Umsetzung der Armee XXI (ab 2004) ein Systemwechsel bezüglich der Absolvierung der Ausbildungsdienste (ADF) einschliesslich der zeitlichen Anrechenbarkeit von vor- oder nachgeholten Militärdiensten stattgefunden habe. Im Gegensatz zur früheren Armee 95 (2-jähriger WK- Rhythmus) müssten die Dienstpflichten neu alljährlich (ADF normalerweise à 19 Tage) erfüllt werden, bis die „gesamte Dienstleistungsdauer“ als Wehrmann (bei Soldaten bis spätestens zum 34. Altersjahr) erreicht worden sei.