für 2006 geschuldet gewesen sein könnte. 7. a) Mit Eingabe vom 04.09.2008 hielt die Eidg. Steuerverwaltung jener Darstellung (ADF 2006 bereits anfangs 2007 nachgeholt) entgegen, dass mit der Reform und Umsetzung der Armee XXI (ab 2004) ein Systemwechsel bezüglich der Absolvierung der Ausbildungsdienste (ADF) einschliesslich der zeitlichen Anrechenbarkeit von vor- oder nachgeholten Militärdiensten stattgefunden habe.