Auf die Frage, ob er trotz des Gehörschadens am rechten Ohr weiterhin Militärdienst leisten wolle, antwortete er nach eigenen Angaben grundsätzlich mit einem „Jawohl“, da er es als früherer NLA-Spitzensportler als seine staatsbürgerliche Pflicht angesehen habe, ordnungsgemäss Militärdienst (einfach ohne Schiesslärm) zu leisten; damals sei mit den Militärbehörden aber noch vereinbart worden, dass er jeweils in der Region bzw. in der näheren Umgebung den Dienst absolvieren könnte. Danach leistete der Wehrpflichtige noch mehrere Wiederholungskurse (1997-2003) bei stationären Mob Platz Einheiten.