1. Die Beschwerde betreffend die Kantonssteuer 2004 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2004 wird abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 181.-- zusammen Fr. 1'681.-- gehen zulasten von … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen.