Der mässige Verkehr resultiert aus der Zu- und Wegfahrtsmöglichkeit der im Beitragsgebiet wohnhaften Grundeigentümer auf die unterhalb vorbeiführende Kantonsstrasse. Die Nutzungsinteressen des Weges sind vor allem denn auch nur bei ihnen zu finden, weshalb denn auch die öffentliche lnteressenz an der Anlage geringer ist. Insgesamt betrachtet spricht nichts dagegen, den … als eine der Feinerschliessung dienende Erschliessungsanlage zu qualifizieren.