„1. Der Entscheid des … vom 8.1.2007 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die öffentliche Interessenz am … als Sammelstrasse sei neu zu beurteilen und auf mindestens 40% festzulegen. 3. Der Perimeterentscheid vom 28.8.2006 sei dahingehend zu korrigieren, als beim Kostenverteiler die effektive Ausnützungsziffer der beteiligten Grundstücke zu berücksichtigen sei.“