Auch die - unwidersprochene - Angabe, alle private Post gehe nach B, wo er auch im Gegensatz zu C über einen Festnetzanschluss und ADSL-Internet verfüge, ist ein starkes Indiz hierfür. Gemäss seinen glaubhaften Angaben, in der Wohnung im … mehr Zeit zu verbringen als in C, ist auch anzunehmen, dass er dort die - vorwiegend durch direkte Steuern finanzierte - Infrastruktur intensiver nutzt als am Arbeitsort. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine Annahme des Steuerdomizils in B sachgerecht.