1. …, geboren am … 1957, ist ledig und von Beruf Programmierer. Im Herbst 1991 verlegte er seinen Wohnsitz von A nach B, wo er Eigentümer einer kleinen Eigentumswohnung (Studio) ist. Seit 1. Januar 1992 arbeitet er in C, zuerst bei der … und seit 1. Juli 2005 bei der … mit einem Pensum von 80%. Seit Herbst 1996 ist er Eigentümer einer Wohnung in C und seit Oktober desselben Jahres dort als Wochenaufenthalter gemeldet. Seine arbeitsfreien Tage und die Ferien verbringt er hauptsächlich in B. In C wurde er steuerlich bis zum Jahr 2006 als Wochenaufenthalter erfasst.