a) Liegt der tatsächlich bezahlte Preis unter dem methodengerecht ermittelten Wert der Naturalleistung, erfolgt beim Partnerwerk eine Aufrechnung, die sog. Primärberichtigung bzw. «primary adjustment». Der Saldo der Erfolgsrechnung wird für die Bestimmung des steuerlich massgebenden Ergebnisses um die festgestellte Preisdifferenz erhöht, da in diesem Ausmass an die Partner offenbar Leistungen resp. Lieferungen unter Marktwert erbracht wurden. Der Nachweis für die Aufrechnung muss durch die Steuerbehörden erbracht werden (Kuhn/Poltera, a.a.O., Art. 58 DBG N 308 mit Hinweisen).