Seit 1. April 2000 vermarktet die RE aufgrund einer besonderen Vereinbarung die gesamte Energie der GE. Der Kanton überlässt eine Quote von 4% seines Beteiligungsenergieanspruchs gegenüber der KHR der RhB (vgl. Art. 3 des RhB-Vertrages). Zwischen der RhB und der RE besteht ein Vertrag über den Austausch und die Lieferung elektrischer Energie. Im Rahmen dieses vertraglich geregelten Energieaustausches zwischen RhB und RE wird die erwähnte Quote von 4% der RE weitergeleitet. Die restlichen 8.88% dieser Beteiligungsenergie hat die RE über die GE bezogen.