Anwendung des Verheiratetentarifs) und die definitiven Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer für die Zeit vom 28. Juli bis 31. Dezember 2005 (Alleinstehendentarif). Der Einkaufsbeitrag in die PHK in der Höhe von Fr. 160'000.-- wurde in den Veranlagungsverfügungen für die Zeit vom 28. Juli bis 31. Dezember 2005 berücksichtigt und vollumfänglich zum Abzug zugelassen.