1. Am 27. Juli 2005 verstarb …, die Ehefrau von …, … … war bis 31. Dezember 2005 als … angestellt. Er nahm am 20. Dezember 2005 einen Einkauf in die Stiftung Pensions- und Hilfskasse der … in der Höhe von Fr. 160'000.-- vor. Am 9. Juni 2006 reichte … die Steuererklärung 2005 ein. Darin deklarierte er für die Steuerperiode 2005 für sich und seine verstorbene Ehefrau ein steuerbares Einkommen von Fr. 32'088.--. Unter den Abzügen figurierte der Einkaufsbeitrag bei der PHK in der Höhe von Fr. 160'000.--.