Bei Anschlussgebühren und -beiträgen, wo die Kosten für den Bau und die Amortisation der Leitungen und Anlagen in der Regel über eine längere Zeit und oft auch ungleichmässig anfallen, muss sich die Überprüfung des Kostendeckungsprinzips auf eine entsprechend lange Zeitdauer erstrecken. Eine Schwäche des Kostendeckungsprinzips liegt darin, dass die Bestimmung des "Verwaltungszweiges", auf dessen Gesamtkosten es ankommt, nicht immer klar ist. Der Verwaltungszweig umfasst die "sachlich zusammengehörenden Verwaltungsaufgaben".