Die Beschwerdegegnerin hat im Nachgang an die dem Beschwerdeführer erteilte Baubewilligung für einen An- und Umbau an seinem Wohnhaus gestützt auf das Wasserversorgungsgesetz vom 23. November 1997 (aWVG) und das Kanalisationsgesetz vom 24. September 1989 (aKanG), beide zwischenzeitlich ersetzt durch neue Gesetzesnovellen (Wasserversorgungsgesetz [WVG] sowie Abwasserentsorgungsgesetz [AbEG], beide vom 23. März 2006), bereits im Mai 2005 ausgehend von einem angenommenen Mehrwert Anschlussgebühren für Wasser und Kanalisation