Am 5. September 2005 liess … bei der Gemeinde ein weiteres Baugesuch einreichen, welches den Umbau des Nebengebäudes auf seiner Liegenschaft betraf. Mit Baubescheid vom 24. Oktober 2005 erteilte der Gemeindevorstand auch hiefür die nachgesuchte Bewilligung unter verschiedenen Auflagen und Anordnungen. Nach Vorliegen der amtlichen Schätzung vom 22. Dezember 2006 stellte die Gemeindeverwaltung am 19. März 2007 die Anschlussgebühren Wasser und Abwasser definitiv in Rechnung, und zwar wie folgt: