1. Am 3. März 2005 liess ... durch seinen Architekten bei der Gemeinde … ein Baugesuch für einen An- und Umbau seines an der Via …, Parzelle Nr. 167, gelegenen Wohnhauses einreichen. Für dieses Wohnhaus war bis dahin eine BGF von 368 m2 beansprucht worden. Mit Bau- und Einspracheentscheid vom 18. April 2005 entsprach der Gemeindevorstand dem Baugesuch u.a. mit dem Hinweis, dass die BGF-Reserve nach dem An- und Umbau noch 36 m2 betrage.