Mit Beschluss des Gemeindevorstands vom 6. Oktober 1999 wurde die Kompetenz zum Einzug der Verkehrsabgabe wirksam an … Tourismus delegiert; eine entsprechende Delegation erfolgte bezüglich der Gästetaxenpauschale gemäss Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 GTG mit Beschluss des gemäss Art. 1 GTG zuständigen Gemeindevorstands vom 9. Januar 2006 (Genehmigung des GTG-Organigramms). Die Zuständigkeit von … Tourismus ist damit ausgewiesen.