4. Nachdem ihm die Gemeinde Kontoauszüge über die ausstehenden Beträge zugesandt hatte, schickte … am 7. Mai 2007 alle drei Rechnungen an die Gemeinde zurück und führte aus, nach Rücksprache mit seinem Steuerberater könnten Kurtaxenpauschalen und Verkehrsabgaben nicht nachträglich berechnet werden, zumal er während der vergangenen Jahre die Wohnung in … nicht benutzt habe. Dies wertete die Gemeinde als Einsprache und gab dem Abgabepflichtigen mit Schreiben vom 11. Juni 2007 nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Neben einer Auflistung der ausstehenden Beträge ist darin folgender Passus enthalten: