Grundeigentum habe zwar eine Steuerpflicht zur Folge, nicht aber die Befreiung von der Kurtaxenpflicht. 3. Am 6. Februar 2007 stellte … Tourismus … eine Rechnung (Nr. 66299) betreffend obligatorische Familienpauschale sowie Verkehrsabgabe für das Jahr 2007 in Höhe von insgesamt CHF 590.-- zu, welche inhaltlich und hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrung gleich lautete wie die entsprechende Rechnung für das Jahr 2006.