Im Begleitschreiben verwies die Gemeinde darauf, dass … zu keiner Zeit zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde innegehabt habe und daher kurtaxenpflichtig sei. Kurtaxenpauschale und Verkehrsabgabe würden daher für 5 Jahre rückwirkend in Rechnung gestellt. Grundeigentum habe zwar eine Steuerpflicht zur Folge, nicht aber die Befreiung von der Kurtaxenpflicht.