2. Dagegen erhob … am 26. September 2007 Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag auf ersatzlose Aufhebung der Veranlagungsverfügungen. Gemäss Schätzungseröffnung aus dem Jahre 1995 weise seine Wohnung mit Garage in … einen „Vertragswert“ (recte Ertragswert) von Fr. 224'000.-- auf, gleichzeitig sei sie aber mit einer Hypothek von Fr. 217‘500.-- belastet. Bei einem geschätzten Eigenmietwert von Fr. 22'320.-- habe er im Jahr 2004 Hypothekarzinsen von gesamthaft Fr. 7'782.85 entrichten müssen.