O., S. 67). 3. a) Vorliegend geht aus dem „Ergänzender Stammrechtsvertrag“ zwischen der … und dem Beschwerdeführer hervor, dass die Zahlungen von monatlich € 5'000.-- (insgesamt € 60'000.-- jährlich) enden, wenn entweder das reservierte Kapital inklusive Verzinsung auf Null reduziert ist oder wenn … verstirbt. Im vorliegenden Fall fällt somit - auch vor der vollständigen Rückzahlung des reservierten Kapitals - beim Tod des Beschwerdeführers die Rente dahin und das noch verbleibende Kapital fällt vollständig dem Rentenschuldner anheim.