Keine Rente im steuerlichen Sinne ist dagegen die so genannte Zeitrente, welche periodisch wiederkehrende, zeitlich beschränkte und nicht auf das Leben einer Person abstellende Leistungen bezeichnet (vgl. anstatt vieler: BGE 131 I 409, E. 5.5.7). Sie stellt im Grunde eine ratenweise Rückzahlung eines bestimmten Kapitals in gleich bleibenden Tranchen dar und wird unabhängig vom Überleben oder Tode einer Person ausgerichtet (Rufener/Mäusli, Verein Haftung und Versicherung [Hrsg.], Steuerfolgen bei Personenschaden, Zürich 2003, S. 181). Durch die Zeitrente wird ein um den Zinsanteil vergrössertes Kapital in Raten zurückbezahlt.