So dient die Quartierstrasse (Verbindung …strasse - …gasse) im Wesentlichen offenkundig der Erschliessung des beidseitig angrenzenden Baugebietes. Der auf der (mit einem Fahrverbot belegten, und entsprechend der Nutzung einen niedereren Ausbaugrad aufweisenden) Strasse zu erwartende geringe Verkehr beschränkt sich angesichts der konkreten Nutzung in jenem Gebiet auf die Zu- und Wegfahrtsmöglichkeiten der angrenzenden Grundeigentümer. Dass der Quartierstrasse eine übergeordnete, quartierübergreifende Funktion zukommen könnte, ist nicht ersichtlich.