493 und 487 müssten gesamthaft in den Perimeter miteinbezogen werden, weil dort weitere Erschliessungsstrassen, welche einem übergeordneten Zweck dienen würden, geplant seien. Die Sanierung der …strasse im fraglichen Bereich diene zudem auch den Eigentümern der gegenüberliegenden Strassenseite d.h. den talseitig gelegenen Liegenschaften, weshalb diese ebenfalls in das Beitragsgebiet einbezogen werden müssten.