Nach Eingang deren Stellungnahmen legte die Perimeterkommission mit Entscheid vom 27. März 2007 die Abgrenzung des Beitragsgebietes, die öffentliche und private Interessenz, die Perimeterzonen sowie die Beitragsleistungen aufgrund eines Kostenvoranschlages vom August 2006 fest. Dagegen reichten die im Rubrum aufgeführten Grundeigentümer bei der Gemeinde fristgerecht Einsprache ein. Mit Entscheid vom 14./17. August 2007 wies der … die Einsprache ab, soweit er darauf überhaupt eintrat (Ziff. 1). Gleichzeitig bestätigte er die Einleitung des Perimeterverfahrens (Ziff. 2) sowie das Beitragsgebiet (Ziff.