b) Im September 2006 führte die Gemeinde … bei den vom Erschliessungsprojekt betroffenen Grundeigentümern i.S. Perimeter „…strasse“ sowie den zu verteilenden Kosten ein Vernehmlassungsverfahren durch. Nach Eingang deren Stellungnahmen legte die Perimeterkommission mit Entscheid vom 27. März 2007 die Abgrenzung des Beitragsgebietes, die öffentliche und private Interessenz, die Perimeterzonen sowie die Beitragsleistungen aufgrund eines Kostenvoranschlages vom August 2006 fest.