1. Nachdem der Steuerpflichtige … auch nach Ablauf der auf mündliches Gesuch seines Treuhänders hin verlängerten Frist seine Steuerklärung für die Steuerperiode 2005 nicht eingereicht hatte, versuchte die Steuerverwaltung, ihm eine Mahnung eingeschrieben zuzustellen, die … indessen nicht am Postschalter abholte. Nachdem er die Steuererklärung 2005 in der Folge nicht einreichte, erliess die kantonale Steuerverwaltung am 24. Mai 2007 gegenüber … eine Bussverfügung in der Höhe von Fr. 700.--. Dabei wurde er erneut aufgefordert, die Steuererklärung 2005 innert 8 Tagen einzureichen.