1. Nach einer längeren Vorgeschichte erliess die kantonale Steuerverwaltung am 18. August 2004 gegenüber … die definitiven Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2002 sowie die direkte Bundessteuer 2002. Dagegen erhob … mit Schreiben vom 10. September 2004 Einsprache. Im Wesentlichen machte er geltend, dass seine Berufsauslagen nicht vollständig berücksichtigt worden seien. Ausserdem beanstandete er, dass ihm auf seine Schreiben vom 18. März 2004 und 5. April 2004 von der Steuerverwaltung keine offizielle Antwort gegeben worden sei.