b) Die von den Beschwerdeführern angerufenen Bestimmungen des WEG können bei der Überprüfung der von der Gemeinde vorgenommenen Qualifikation der Via … als Anlage der Feinerschliessung lediglich analog herangezogen werden, weil vorliegend die Erschliessung von Gewerbe- und Wohnflächen im Zentrum steht, der Anwendungsbereich des WEG aber auf die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau beschränkt ist. Auszugehen ist demgegenüber vielmehr von der kommunalen Grundordnung (Baugesetz, Zonen- und Genereller Erschliessungsplan; Art. 107 KRG).