b) Soweit die Beschwerdeführer die Sanierungsbedürftigkeit der Via … in Frage stellen, erweist sich ihre Argumentation als offensichtlich unzutreffend. Die vor rund 35 Jahren erstellte, rund ein Viertel des gemeindlichen Baugebietes erschliessende Strasse dient ausschliesslich den anstossenden, mehrheitlich in der Gewerbe-/Wohnzone, teils aber auch in der Wohnzone W2B gelegenen und zu einem grossen Teil bereits überbauten Parzellen.