die vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinde, eventualiter die Festlegung der öffentlichen Interessenz mit wenigstens 70% verlangten. Zur Stützung ihrer Anträge stellten die Einsprecher die Sanierungsbedürftigkeit der Strasse generell in Frage und rügten zudem die Zusammenlegung von Einleitungsverfahren mit dem Kostenverteiler. Nach Einholung einer zweiten Expertise betreffend des baulichen Zustands und des Sanierungsbedarfs der Via … führte die Gemeinde Anfang Mai 2007 eine Orientierungsversammlung durch, an welcher die Betroffenen über die geplante Sanierung orientiert wurden.