sodann wurde den Betroffenen die Möglichkeit zur Einsprache gegeben. Die öffentliche Bekanntgabe des Einleitungsbeschlusses und der Einsprachemöglichkeit erfolgte am 25. Januar 2007. Innert Frist gingen bei der Gemeinde 19 Einsprachen ein, welche übereinstimmend den Verzicht auf die Einleitung eines Beitragsverfahrens, resp. die vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinde, eventualiter die Festlegung der öffentlichen Interessenz mit wenigstens 70% verlangten.