2. Dagegen erhob … am 15. Juli 2007 Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, sämtliche Bussverfügungen zu annullieren. Die Annahmen des Steuerkommissärs seien willkürlich und sachlich nicht belegt; er sei für seine willkürliche und vorsätzliche Handlungsweise zurecht zu weisen. Während des Veranlagungsverfahrens habe ein Mandatswechsel stattgefunden. Die Korrekturveranlagungen für 2003 und 2004 seien schliesslich mangels Beweisen für den Lebensunterhalt anerkannt worden; sie entsprächen auch dem Steueraufkommen der früheren Jahre.