b) Auch im Veranlagungsverfahren für die Steuerperiode 2004 errechnete die Steuerverwaltung einen Vermögensvorschlag. Aufgrund der eingeforderten Unterlagen setzte sie diesen schliesslich mit Veranlagungsverfügungen vom 7. November 2006 auf Fr. 46'000.-- fest und leitete ebenfalls ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. In der Folge erliess sie die entsprechenden Bussverfügungen (Fr. 930.-- bzw. 1'920.--) und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ebenfalls mit Entscheiden vom 6. Juni 2007 ab.