Die Aufrechnung "nicht begründeter Vermögensvorschlag" wurde um Fr. 16'000.-- reduziert und betrug neu Fr. 35'000.--, was der neue Vertreter vorbehaltlos anerkannte und mit seiner Unterschrift bestätigte. Die Veranlagungen 2003 erwuchsen so in Rechtskraft. In der Folge erhielten der Steuerpflichtige und sein Vertreter Gelegenheit, sich zum Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung zu äussern. Am 1. Mai 2007 erliess die Steuerverwaltung die entsprechenden Bussverfügungen für die direkte Bundessteuer (Fr. 980.--) und die Kantonssteuer 2003 (Fr. 2'580.--).