Aufgrund der eingeforderten Unterlagen musste der schon provisorisch geschätzte Vermögensvorschlag neu berechnet werden. Es resultierte ein Minus im Deckungsbeitrag von Fr. 51'000.--, und zwar unter Berücksichtigung der vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Tatsache, dass seine Lebenspartnerin sämtliche Kosten für Wohnungsmiete und Verpflegung übernommen habe. Die Steuerveranlagungen 2003 wurden dem Steuerpflichtigen in der Folge am 7. November 2006 zugestellt.