Nach Fristverlängerungen wurden ein Teil der verlangten Unterlagen eingereicht, insbesondere über einen Erbvorbezug von Fr. 50'000.-- und einen Autokauf. Aufgrund der Unterlagen sowie einer Festlegung von Werten des Geschäftsinventars erstellte die Steuerverwaltung eine neue Vermögensvorschlagsrechnung, welche dem Vertreter der Steuerpflichtigen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Im Schreiben vom 3. April 2007 wurde der Vertreter erneut darauf aufmerksam gemacht, dass bei Nichtgelingen des Nachweises im Sinne von Art.