Aufgrund dieser Berechnung (dies jedoch ohne Berücksichtigung von Verpflegungskosten, Miete und übrigen Auslagen wie Ferien, Kleider, Hobbys u.a.m.) resultierte ein Minus von Fr. 67'027.--. Die Steuerverwaltung bot danach der Steuerpflichtigen und ihrem Vertreter Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Fristverlängerungen wurden ein Teil der verlangten Unterlagen eingereicht, insbesondere über einen Erbvorbezug von Fr. 50'000.-- und einen Autokauf.